Zur Rechtslage Deutschlands: innerstaatlich und international
In: Berichte und Studien der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., München 47
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In: Berichte und Studien der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., München 47
In: Information für die Truppe: IFDT ; Zeitschrift für innere Führung, Band 43, Heft 2: Reader Sicherheitspolitik, S. 17-24
ISSN: 0443-1243
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In: SWP-AP 3006
In: IAI/SWP-Projektpapier: Preventing Violent Conflict in Europe no. 2
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In: Aktuelle Analysen, Nr. 59/1988
Ausgehend von der Feststellung, daß unter Gorbacev anstelle einer Entideologisierung der internationalen Beziehungen nur eine Verlagerung der ideologischen Differenzen von der zwischenstaatlichen Ebene auf den nicht-staatlichen, gesellschaftlichen Bereich der internationalen Beziehungen erfolgt ist, skizziert der Autor die offizielle sowjetische Haltung zur "friedlichen Koexistenz" als dem universalen Prinzip der internationalen und zwischenstaatlichen Beziehungen sowie zum Klassenantagonismus bzw. -kampf in den internationalen Beziehungen. Gegen diesen offiziellen Koexistenz-Standpunkt wenden sich Vertreter einer innersowjetischen Kritik, deren unterschiedliche Positionen der Verfasser abschließend kurz umreißt. (BIOst-Klk)
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In: Beiträge zur Konfliktforschung: Grundlagen-Informationen, Band 11, Heft 3, S. 97-111
ISSN: 0045-169X
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In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 119, S. 41-42
ISSN: 0170-4613
In: Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft (DGfP) 4
In: Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft 4.1986
In: Zeitschrift für Politik
In: Sonderheft
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In: KAS-Auslandsinformationen, Band 1, Heft 10, S. 3-10
ISSN: 0177-7521
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In: SWP-Studie, Band S 32
Zum Erbe der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gehört die Erfahrung der unentrinnbaren Anfälligkeit von Stabilität und Sicherheit moderner Industriestaaten und ihrer Gesellschaften gegenüber den Folgewirkungen innerer Konflikte anderer Länder. Diese Annahme ist Gegenstand der Ausführungen sowie Anlaß, nichtmilitärische Instrumente und Vorgehensweisen zu diskutieren, die innerstaatliche Entwicklungen von außen beeinflussen sollen. Zwei Vorgehensweisen werden in ihrer Relevanz für die Entwicklung innerstaatlichen Krisenpotentials kritisch gewürdigt und gegeneinander abgewogen: Sanktionen und eine Politik der Anreize. Bei Gegenüberstellung der Auswirkungen auf innerstaatliche Konfliktursachen, ist die Bilanz im Falle von umfassenden Sanktionen negativ. Gezielte, sogenannte »smart sanctions«, sollen diese Bilanz zwar aufbessern, wirkungsvoll durchsetzen lassen sie sich jedoch nur schwer. Eine Politik der Anreize sollte / könnte dagegen Wege eröffnen, die zu einer frühzeitigen Beeinflussung innerer Konfliktanlässe führen. Die Aussicht auf Mitgliedschaft in der EU ist dafür ein wichtiges Beispiel. Die Aufnahme ist jedoch mit einem Strukturwandel, der innerstaatliche Konfliktpotentiale entstehen läßt. Wenn zwischenstaatliche Auseinandersetzungen häufig die Fortsetzung innerstaatlicher Verwerfungen sind, erhält vorbeugende Sicherheitspolitik eine bürgergesellschaftliche Dimension, die durch staatliches Handeln nicht abgedeckt aber begünstigt werden kann. Zivilgesellschaftliche Entwicklungen sind das Aktionsfeld von nichtstaatlichen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen (NROs). Sie bedürfen des Zusammenwirkens mit staatlichen Organen, sind jedoch nicht ihre subsidiären Handlanger. Der Staat ist damit jedoch nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Er bleibt in der Pflicht, die materiellen und finanziellen Voraussetzungen für nichtstaatliches Handeln zu schaffen.
In: Arbeitsmaterialien des IMSF 19
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In: Internationale Wehrrevue, Band 14, Heft 4, S. 417-420
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In: Mitgemacht, S. 391-439